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Neue Energielabel auf Beleuchtung: Was bedeutet die Richtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung für Sie?

Energielabel auf elektrischen Produkten sind seit vielen Jahren ein vertrauter Anblick. Sie geben den Verbrauch eines bestimmten Geräts mit einem Buchstaben an und helfen dem Konsumenten, eine nachhaltigere Auswahl zu treffen. Für Lichtquellen gibt es diese Energiebewertung ebenfalls. Weil LED-Technologie ständig effizienter wird, hat die EU diese Label durch eine Richtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung (Energy Labelling Regulation, kurz ELR) überarbeitet. Diese Bestimmungen sind am 1. September in Kraft getreten. Aber was bedeuten die neuen Bewertungen und Energielabel nun eigentlich?
 

LED wird immer energiesparender

LED-Beleuchtung entwickelt sich in rasantem Tempo weiter. Hersteller produzieren Lichtquellen, die immer mehr Lichtleistung bieten und im Vergleich zu herkömmlichen Leuchten – und selbst älteren LEDs – weniger Strom verbrauchen. In anderen Worten: Das Verhältnis von Lumen pro Watt wird kontinuierlich verbessert.
 
Folglich war die Skala von A++ bis E auf den alten Energielabeln nicht mehr zeitgemäß. Die Skala ließ wenig Spielraum für weitere Verbesserungen, denn die meisten LED-Leuchten wurden bereits als A++ oder A+ eingestuft. Dadurch konnten Konsumenten die effektive Leistung verschiedener Produkte schlecht auf einen Blick vergleichen.
 
Energielabel für Lichtquellen mit neuer Skala Mit der ELR (EU 2019/2015) führte die Europäische Union ein neues Energielabel für Lichtquellen ein. Dabei wurde auch die Skala angepasst. Ab sofort wird jedes Produkt auf einer Skala von A bis G bewertet, wobei jede Stufe einen neuen Grenzwert aufweist.
 

Tabelle der Energieklassen

 
 
Eine konkrete Folge dieser neuen Skala ist, dass viele Beleuchtungsprodukte, die früher mit A++ oder A+ bewertet wurden, nun schlechter abschneiden. Unser Beispiel zeigt das alte (links) und das neue Energielabel (rechts) auf der Verpackung einer Spotleuchte von Absinthe by dmlights. Natürlich bleibt der Energieverbrauch derselbe. Mit diesen höheren Grenzwerten für die „besten“ Bewertungen möchte die EU mehr Spielraum für weitere Innovation schaffen und Hersteller zur Entwicklung noch energiesparenderer LEDs anregen.
 

Energielabel

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Was ist sonst noch auf den neuen Labeln angegeben?

Die Buchstabenskala und die Energieeffizienzklasse fallen am stärksten ins Auge, aber es gibt noch andere, dezentere Änderungen. Das Label enthält nun auch den Namen des Herstellers, die Produktreferenz und einen QR-Code. Letzterer verweist auf weitere technische Informationen zum Produkt in der europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL). Dort müssen Hersteller ihre Geräte registrieren, bevor sie auf den europäischen Markt gebracht werden dürfen.
 

Ab wann sind die Label im Handel zu sehen?

Die ELR ist am 1. September 2021 in Kraft getreten. Damit Hersteller und Händler ihren alten Lagerbestand noch verkaufen können, wurde eine Übergangsfrist von 18 Monaten gewährt. Bis zum 1. März 2023 dürfen die derzeitigen Produkte also noch mit den alten Energielabeln angeboten werden. Alternativ können Hersteller und Händler die alten Label auch durch ein neues, mindestens ebenso großes Energielabel überkleben.
 

Für nachhaltigere und zirkuläre Beleuchtung

Zeitgleich mit der ELR trat am 1. September auch die Single Lighting Regulation (SLR) in Kraft. Diese Verordnung (EU) 2019/2020 stellt neue Anforderungen an das Ökodesign von Lichtquellen und separaten Betriebsgeräten. Dies betrifft unter anderem strengere Anforderungen in Bezug auf Effizienz, Lichtqualität und Lebensdauer. Genau wie mit den neuen Energielabeln möchte die EU damit die Entwicklung energiesparender Produkte fördern.
 
Eine Konsequenz dieser neuen Anforderungen ist, dass bestimmte Arten herkömmlicher Beleuchtung, wie z. B. Halogenleuchten und (Kompakt-)Leuchtstofflichtquellen, letztendlich aus dem Handel verschwinden werden.
 
Die SLR stimuliert Hersteller obendrein dazu, austauschbare Komponenten in ihren Beleuchtungsgeräten zu verwenden. So möchte die EU verhindern, dass der Konsument ein gesamtes Gerät entsorgen muss, obwohl beispielsweise nur das LED-Modul defekt ist. Dadurch bildet die Verordnung einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer Kreislaufwirtschaft im Beleuchtungssektor und zu einem kleineren Müllberg.
 
Die Innovationen im Bereich LED-Beleuchtung stehen nicht still, sodass die Technologie immer leistungsstärker und energiesparender wird. dmlights bleibt stets auf dem Laufenden und bietet Ihnen ein breites Sortiment an sorgfältig ausgewählten LED-Beleuchtungsgeräten für jeden Einsatzzweck.